Jakob Maurer, sesshaft zu Oberboihingen, wegen gemeingefährlichen Verhaltens zu Nürtingen gef., jedoch auf seine Bitten und in Ansehung seiner Armut begnadigt, indem seine Straftaten mit der erlittenen Turmhaft als verbüßt angenommen wurden, und gegen Bezahlung der Atzung wieder freigelassen mit der Auflage, keine Wehr und Waffen mehr zu tragen, heimliche und offene Zechen zu meiden und eine Verschreibung aufzurichten, gelobt unter Eid, diesen Begnadigungsartikeln nachzukommen und schwört U. Maurer war vor längerer Zeit wegen leichtsinniger Verschwendung seines Guts in den Wirtshäusern und Schlaghändeln, bei denen er einen Rossarzt übel verwundet hatte, in Haft genommen worden, aber trotz bereits erlangter Begnadigung, nach der ihm das Tragen von Waffen und der Besuch von Zechen verboten sein sollte, mit einem Zimmergesellen aus dem Turm ausgebrochen und außer Landes geflohen. Nach Oberboihingen zurückgekehrt, hatte er dort einen lebensgefährlich verwundet und war wieder ausgetreten.