Dietrich von Moers, Kölner Erzb. u. Administrator von Paderborn, und
Bernhard VII. zur Lippe erneuern mit Zustimmung der Domkapitel, ihrer
Ritterschaften und Städte sowie Simons zur Lippe den Bündnisvertrag von 1413
II 16 auf 12 Jahre und regeln die Verbrechensver-folgung auf ihren
Territorien. Stirbt der Erzb. innerhalb dieser Frist, dann ist sein
Nachfolger nicht mehr an den Vertrag gehalten. Es siegeln die Aussteller,
das PB. Domkapitel, Simon zur Lippe, und die Städte Brilon, Geseke, Rüthen,
Werl, Arnsberg, Attendorn, Paderborn, Warburg, Brakel, Borgentreich,
Nieheim, Lippstadt, Blomberg, Horn u. Detmold. Transfixbrief der Stadt
Lippstadt, die dem Bündnis beitritt, ausgenommen gg. ihren Mitstadtherren,
den Hzg. Johann von Kleve und Grafen zur Mark.