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Anmaßung des freiherrlich vom Stein'schen Justizbeamten bei der Erteilung der Trauscheine, höherer Ansätze der dafür und für die halben Kindschaftsbriefe zu erhebenden Gebühren, Gebrauch der Unterschrift 'Von freiherrlich von Steinschen wegen'
Anmaßung des freiherrlich vom Stein'schen Justizbeamten bei der Erteilung der Trauscheine, höherer Ansätze der dafür und für die halben Kindschaftsbriefe zu erhebenden Gebühren, Gebrauch der Unterschrift 'Von freiherrlich von Steinschen wegen'