FM Organisation, Personalangelegenheiten NW 0318 (Bestand)
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NW 0318 340.08.00
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 4. Oberste und obere Landesbehörden NRW >> 4.2. Oberste Landesbehörden >> 4.2.2. Finanzministerium >> 4.2.2.16. Versicherungswesen, Beteiligungen
1944-1947
Finanzverwaltung, Versicherung und Wohlfahrt, Vermögen und Beteiligungen, Organisations- und Personalangelegenheiten
Bestandsbeschreibung: Der Bestand NW 318 wurde am 11.12.1979 vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen und unter der Nr. III 102/79 akzessioniert. Er umfaßt nach der Verzeichnung 195 Nummern und hat eine Laufzeit von 1945 bis 1947, vereinzelt beginnt er auch schon 1940 (Besoldungsrecht). Mit diesen Akten ist die Übergangszeit von den Wirren der ersten Nachkriegszeit zum allmählich wieder geregelten Geschäftsgang (Anschluß- und Ergänzungsbestände NW 89, 90, 96, 102) dokumentiert. Ebenso wird deutlich, wie die Verwaltung Schritt für Schritt wieder in deutsche Hände gegeben wurde. Das Amt des Oberpräsidenten von Westfalen war von 1938 bis 1945 mit Alfred Meyer besetzt; nach dem Einmarsch der Briten führte Rudolf Klein die Geschäfte weiter. Am 30.5.1945 verordnete die Militärregierung, daß eine Provinzialregierung zu bilden sei, und sie begann selbst Zonenzentralämter und Zonen-Gesamteinrichtungen aufzubauen. Diese entsprachen in den Zuständigkeiten den ehemaligen Reichsministerien, waren aber nur als Beratungsinstanzen für die Militärregierung gedacht; sie übernahmen nach organisatorischen Umänderungen die Befugnisse der ehemaligen Reichsministerien. Die Oberpräsidien wurden in Provinzialregierungen für die Provinz Westfalen und die Länder Lippe und Schaumburg-Lippe (Januar 1946) (mit Provinzialrat) sowie für die Nordrhein-Provinz (Juni 1945) umgewandelt. In Westfalen gliederte sie sich in 9 Generalreferate; Dr. Hermann Höpker-Aschoff (1925 bis 1934 preußischer Finanzminister im Finanzbeirat, liberal) wurde mit dem Generalreferat Finanzen betraut. Das Generalreferat II (Finanzen) des Oberpräsidiums Westfalen (unter Oberpräsident Rudolf Amelunxen) gliederte sich im September 1945 in 4 Abteilungen:
1) Haushalt und Finanzausgleich (Ob.Reg.Rat Barbrock)
2) Steuern und Zölle (Oberfinanzpr. Bispnick)
3) Geld, Kredit und Versicherung (Assessor Tyrell)
4) Eigentumsverwaltung (Assessor von Gülich)
Wenig später kam als fünftes die Abteilung "Rechnungsprüfung" hinzu. Die Punkte 4 und 5 wurden kurze Zeit darauf durch eine Gruppe "Vermögen und Schulden" ersetzt. 1946 wurde die inzwischen entstandene Provinzialregierung um die Gruppe "Allgemeine Angelegenheiten" erweitert (siehe Anlage des Geschäftsverteilungsplanes).
In der Zivilverwaltung der Nordrhein-Provinz leitete (Oberpräsident Dr. Fuchs) Dr. Kitz das Referat Finanzen. Dieses gliederte sich in 8 Abteilungen (Haushalt und Finanzausgleich, Bankwesen, Geldwesen, Versicherungswesen, öffentliches Finanzwesen, Verwaltung öffentlicher Gebäude, Steuern, Rechnungsprüfung). Mit Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (August 1946) gingen die Befugnisse der ehemaligen Provinzialregierungen an das Land über. Einige Generalreferenten aus der zum 20.10.1946 aufgelösten Provinzialregierung wurden in die Landesregierung nach Düsseldorf übernommen. Die Zentralämter blieben bestehen. Höpker-Aschoff erhielt für kurze Zeit unter Ministerpräsident Rudolf Amelunxen das Finanzministerium. Im September folgte ihm Franz Blücher (FDP). Unter Ministerpräsident Karl Arnold wurde am 17.6. 1947 Heinrich Weitz (CDU) Finanzminister.
Die Uneinheitlichkeit des Gebietes der britischen Zone (es umfaßte Länder, preußische Provinzen und eine Hansestadt) behinderte zunächst den Aufbau einer demokratischen Verwaltung; zusätzlich erschwert wurde er durch die Reduzierung des Personals als Folge der Entnazifizierung (Klassifikationspunkt 4.2). Es wurden zunächst Zentralorgane außerhalb des deutschen Staatsaufbaus als Hilfsorgane der Militärregierung eingerichtet; aber schon 1946 entstanden übergeordnete zoneneinheitliche Finanzverwaltungsbehörden.
Im August 1945 richtete man provisorische Reichshauptkassen als übergeordnete Kassen ein und unterstellte sie Anfang 1946 der Zonalhauptkasse Hamburg. Am 31.7.1948 erfolgte jedoch deren Auflösung und die Übertragung ihrer Aufgaben auf die neuen Landeshauptkassen.
Das Zentralamt für Vermögensverwaltung (früher Behörde des Reichskommissars für die Behandlung feindlichen Vermögens, NW 318-70) in Stadthagen, später in Bad Nenndorf, hatte die Durchführung der Wiedergutmachung an den Opfern des Naziregimes in den Ländern zur Aufgabe. Seit 1948 war es fast ausschließlich als zonale Wiedergutmachungsbehörde tätig. Es blieb als staatsrechtliche Besonderheit bis in die 50er Jahre bestehen. Dem 1946 errichteten Zentralamt des Reichsaufsichtsamtes für das Versicherungswesen waren die Aufgaben des ehemaligen Reichsaufsichtsamtes für das Versicherungswesen in Berlin übertragen worden.
Eine der bedeutendsten zoneneinheitlichen Verwaltungseinrichtungen war die Leitstelle für die Finanzverwaltung der britischen Zone (NW 318-91, 112). Seit 1946 war sie vorgesetzte Dienststelle der Mittelbehörden der Finanzverwaltung und hatte die Dienstgewalt über die Oberfinanzpräsidenten. Bereits am 1. Dezember 1946 trat eine Verordnung der Militärregierung in Kraft, die den Landesfinanzministerien weitgehende eigene Zuständigkeiten übertrug.
Nachdem einheitliche Fachministerien als Oberste Verwaltungsbehörden eingerichtet und bizonale Verwaltungsorgane entstanden waren, wurde die Leitstelle für die Finanzverwaltung und die zentralen Einrichtungen aufgelöst (1948). Die Aufgaben der aufgelösten Zentralämter gingen auf die Ressortminister der Länder oder auf die Organe des Vereinigten Wirtschaftsgebietes über. Am 6. März 1946 konstituierte sich auf Anordnung der Militärregierung der Zonenbeirat für die Finanzverwaltung (nur Beratungsfunktion), der sich in Fachabteilungen gliederte, zu deren bedeutendsten der Ausschuß für Finanzangelegenheiten gehörte. Die Koordinierung zwischen Zonenbeirat, und Finanzministerien der Länder vollzog sich in einem Zonenfinanzausschuß. Seine Befugnisse in Hinsicht auf die Finanzverwaltung wurden eingeschränkt, als der bizonale Wirtschaftsrat seine Tätigkeit aufnahm.
Der Zollgrenzschutz wurde aus der Finanzverwaltung aus- und der Regierungs-Bezirks-Polizei (1.4.1946) angegliedert (NW 318-145) und bekam teilweise neue Kompetenzen (Paßkontrolle). In den Akten spiegelt sich auch der Wiederaufbau des Versicherungswesens und seine Ausdehnung auf neue Bereiche wieder. Ausführlich behandelt wird außerdem die Steuerpolitik in der Zeit von 1945 - 1946.
In dem Bestand tauchen auch andere Provenienzen als der Oberpräsident von Westfalen auf. So entstanden einige Akten in der Zeit von Ende 1946 bis 1947 und tragen deshalb schon ein Aktenzeichen des Finanzministers. Einen größeren Anteil machen die Akten aus der Provenienz des Oberpräsidenten der Nordrhein-Provinz aus; diesen wurde jedoch nur in dem Gliederungspunkt 4.2.2 (Personalien OPdNRP) Rechnung getragen, da sie sonst nur vereinzelt auftraten.
Bei der Arbeit mit der Klassifikation ist zu beachten, daß sich häufig thematische Überschneidungen nicht vermeiden ließen, da es sich z.T. um Misch- oder auch Sammelakten handelt. Es ist deshalb hilfreich, bei der Benutzung den Index stark mit einzubeziehen.
Kassationen wurden nicht vorgenommen, mit Rücksicht darauf, daß die Überlieferung aus der frühen Zeit lückenhaft ist und deshalb auch Schreiben aus anderen Bereichen durchaus aufhebenswert sind.
Die Verzeichnung erfolgte in der Zeit März/April 1980 von Archivinspektorin z.A. Gisela Marzin.
Bestandsbeschreibung: Der Bestand NW 318 wurde am 11.12.1979 vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen und unter der Nr. III 102/79 akzessioniert. Er umfaßt nach der Verzeichnung 195 Nummern und hat eine Laufzeit von 1945 bis 1947, vereinzelt beginnt er auch schon 1940 (Besoldungsrecht). Mit diesen Akten ist die Übergangszeit von den Wirren der ersten Nachkriegszeit zum allmählich wieder geregelten Geschäftsgang (Anschluß- und Ergänzungsbestände NW 89, 90, 96, 102) dokumentiert. Ebenso wird deutlich, wie die Verwaltung Schritt für Schritt wieder in deutsche Hände gegeben wurde. Das Amt des Oberpräsidenten von Westfalen war von 1938 bis 1945 mit Alfred Meyer besetzt; nach dem Einmarsch der Briten führte Rudolf Klein die Geschäfte weiter. Am 30.5.1945 verordnete die Militärregierung, daß eine Provinzialregierung zu bilden sei, und sie begann selbst Zonenzentralämter und Zonen-Gesamteinrichtungen aufzubauen. Diese entsprachen in den Zuständigkeiten den ehemaligen Reichsministerien, waren aber nur als Beratungsinstanzen für die Militärregierung gedacht; sie übernahmen nach organisatorischen Umänderungen die Befugnisse der ehemaligen Reichsministerien. Die Oberpräsidien wurden in Provinzialregierungen für die Provinz Westfalen und die Länder Lippe und Schaumburg-Lippe (Januar 1946) (mit Provinzialrat) sowie für die Nordrhein-Provinz (Juni 1945) umgewandelt. In Westfalen gliederte sie sich in 9 Generalreferate; Dr. Hermann Höpker-Aschoff (1925 bis 1934 preußischer Finanzminister im Finanzbeirat, liberal) wurde mit dem Generalreferat Finanzen betraut. Das Generalreferat II (Finanzen) des Oberpräsidiums Westfalen (unter Oberpräsident Rudolf Amelunxen) gliederte sich im September 1945 in 4 Abteilungen:
1) Haushalt und Finanzausgleich (Ob.Reg.Rat Barbrock)
2) Steuern und Zölle (Oberfinanzpr. Bispnick)
3) Geld, Kredit und Versicherung (Assessor Tyrell)
4) Eigentumsverwaltung (Assessor von Gülich)
Wenig später kam als fünftes die Abteilung "Rechnungsprüfung" hinzu. Die Punkte 4 und 5 wurden kurze Zeit darauf durch eine Gruppe "Vermögen und Schulden" ersetzt. 1946 wurde die inzwischen entstandene Provinzialregierung um die Gruppe "Allgemeine Angelegenheiten" erweitert (siehe Anlage des Geschäftsverteilungsplanes).
In der Zivilverwaltung der Nordrhein-Provinz leitete (Oberpräsident Dr. Fuchs) Dr. Kitz das Referat Finanzen. Dieses gliederte sich in 8 Abteilungen (Haushalt und Finanzausgleich, Bankwesen, Geldwesen, Versicherungswesen, öffentliches Finanzwesen, Verwaltung öffentlicher Gebäude, Steuern, Rechnungsprüfung). Mit Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (August 1946) gingen die Befugnisse der ehemaligen Provinzialregierungen an das Land über. Einige Generalreferenten aus der zum 20.10.1946 aufgelösten Provinzialregierung wurden in die Landesregierung nach Düsseldorf übernommen. Die Zentralämter blieben bestehen. Höpker-Aschoff erhielt für kurze Zeit unter Ministerpräsident Rudolf Amelunxen das Finanzministerium. Im September folgte ihm Franz Blücher (FDP). Unter Ministerpräsident Karl Arnold wurde am 17.6. 1947 Heinrich Weitz (CDU) Finanzminister.
Die Uneinheitlichkeit des Gebietes der britischen Zone (es umfaßte Länder, preußische Provinzen und eine Hansestadt) behinderte zunächst den Aufbau einer demokratischen Verwaltung; zusätzlich erschwert wurde er durch die Reduzierung des Personals als Folge der Entnazifizierung (Klassifikationspunkt 4.2). Es wurden zunächst Zentralorgane außerhalb des deutschen Staatsaufbaus als Hilfsorgane der Militärregierung eingerichtet; aber schon 1946 entstanden übergeordnete zoneneinheitliche Finanzverwaltungsbehörden.
Im August 1945 richtete man provisorische Reichshauptkassen als übergeordnete Kassen ein und unterstellte sie Anfang 1946 der Zonalhauptkasse Hamburg. Am 31.7.1948 erfolgte jedoch deren Auflösung und die Übertragung ihrer Aufgaben auf die neuen Landeshauptkassen.
Das Zentralamt für Vermögensverwaltung (früher Behörde des Reichskommissars für die Behandlung feindlichen Vermögens, NW 318-70) in Stadthagen, später in Bad Nenndorf, hatte die Durchführung der Wiedergutmachung an den Opfern des Naziregimes in den Ländern zur Aufgabe. Seit 1948 war es fast ausschließlich als zonale Wiedergutmachungsbehörde tätig. Es blieb als staatsrechtliche Besonderheit bis in die 50er Jahre bestehen. Dem 1946 errichteten Zentralamt des Reichsaufsichtsamtes für das Versicherungswesen waren die Aufgaben des ehemaligen Reichsaufsichtsamtes für das Versicherungswesen in Berlin übertragen worden.
Eine der bedeutendsten zoneneinheitlichen Verwaltungseinrichtungen war die Leitstelle für die Finanzverwaltung der britischen Zone (NW 318-91, 112). Seit 1946 war sie vorgesetzte Dienststelle der Mittelbehörden der Finanzverwaltung und hatte die Dienstgewalt über die Oberfinanzpräsidenten. Bereits am 1. Dezember 1946 trat eine Verordnung der Militärregierung in Kraft, die den Landesfinanzministerien weitgehende eigene Zuständigkeiten übertrug.
Nachdem einheitliche Fachministerien als Oberste Verwaltungsbehörden eingerichtet und bizonale Verwaltungsorgane entstanden waren, wurde die Leitstelle für die Finanzverwaltung und die zentralen Einrichtungen aufgelöst (1948). Die Aufgaben der aufgelösten Zentralämter gingen auf die Ressortminister der Länder oder auf die Organe des Vereinigten Wirtschaftsgebietes über. Am 6. März 1946 konstituierte sich auf Anordnung der Militärregierung der Zonenbeirat für die Finanzverwaltung (nur Beratungsfunktion), der sich in Fachabteilungen gliederte, zu deren bedeutendsten der Ausschuß für Finanzangelegenheiten gehörte. Die Koordinierung zwischen Zonenbeirat, und Finanzministerien der Länder vollzog sich in einem Zonenfinanzausschuß. Seine Befugnisse in Hinsicht auf die Finanzverwaltung wurden eingeschränkt, als der bizonale Wirtschaftsrat seine Tätigkeit aufnahm.
Der Zollgrenzschutz wurde aus der Finanzverwaltung aus- und der Regierungs-Bezirks-Polizei (1.4.1946) angegliedert (NW 318-145) und bekam teilweise neue Kompetenzen (Paßkontrolle). In den Akten spiegelt sich auch der Wiederaufbau des Versicherungswesens und seine Ausdehnung auf neue Bereiche wieder. Ausführlich behandelt wird außerdem die Steuerpolitik in der Zeit von 1945 - 1946.
In dem Bestand tauchen auch andere Provenienzen als der Oberpräsident von Westfalen auf. So entstanden einige Akten in der Zeit von Ende 1946 bis 1947 und tragen deshalb schon ein Aktenzeichen des Finanzministers. Einen größeren Anteil machen die Akten aus der Provenienz des Oberpräsidenten der Nordrhein-Provinz aus; diesen wurde jedoch nur in dem Gliederungspunkt 4.2.2 (Personalien OPdNRP) Rechnung getragen, da sie sonst nur vereinzelt auftraten.
Bei der Arbeit mit der Klassifikation ist zu beachten, daß sich häufig thematische Überschneidungen nicht vermeiden ließen, da es sich z.T. um Misch- oder auch Sammelakten handelt. Es ist deshalb hilfreich, bei der Benutzung den Index stark mit einzubeziehen.
Kassationen wurden nicht vorgenommen, mit Rücksicht darauf, daß die Überlieferung aus der frühen Zeit lückenhaft ist und deshalb auch Schreiben aus anderen Bereichen durchaus aufhebenswert sind.
Die Verzeichnung erfolgte in der Zeit März/April 1980 von Archivinspektorin z.A. Gisela Marzin.
Archivbestand
Deutsch
Vonester, Heinz: Finanzwirtschaft - Deutschland - Bundesrepublik, diss. jur., Bonn 1961
Schweigert, Eberhard: Die Finanzverwaltung Westdeutschlands in der Zeit vom Ende des 2. Weltkriegs bis zu ihrer Neuordnung durch das Grundgesetz, Koblenz 1969
Aus 30 Jahren: (Rheinisch-Westfälische Politikerportraits), Köln und Berlin 1979
von Schmiedeberg: Geschichte und Entwicklung der Haushaltspolitik des vereinigten Wirtschaftsgebietes und der BRD von 1945 bis 1954, Bonn 1962
Vogel, W.: Westdeutschland 1945 bis 1950. Der Aufbau von Verfassungs- und Verwaltungseinrichtungen über den Ländern der 3 westlichen Besatzungszonen, Koblenz 1956, Boppard 1964
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW: Hg. mit Genehmigung der Militärregierung 1947 bis 1959 mit Anzeiger 1955 ff
Gesetzblatt der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes: Hg. vom Büro des Wirtschaftsrates, 1947 bis 1949
Haushalts- und Besoldungsblatt für das britische Besatzungsgebiet: Zentral-Haushaltsamt Hamburg 1947, 1948
Mitteilungs- und Verordnungsblatt des Oberpräsidenten der Provinz Westfalen: Hg. mit Genehmigung der Militärregierung vom OP der Provinz Westfalen, Münster 1945/46 Nr. 2-17
desgl. für die Provinz Nordrhein, 1945/46, Nr. 1-47
Sammlung der Gesetze, verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung, Deutschland 1945
Nachlässe von
Altenhain, Gustav RWN 203
Amelunxen, Rudolf RWN 95
Bishop, Alexander RWN 167
Blücher, Franz RWN 96
Heller, Karl RWN 30
Henßler, Fritz RWN 205
Denkschrift über die Besatzungskosten im Lande NRW, Düsseldorf 1948
Finanzministerium NRW: Revidierter Haushalt der Provinz Westfalen, 1946
Finanzministerium NRW: Haushaltsplan, 1947 ff
Finanzministerium NRW: Haushaltsrechnung, 1948 ff
Finanzministerium NRW: Haushaltsrechnung des früheren Landes Lippe, 1948
Finanzministerium NRW: Verwaltungsberichte der Landesregierung, 1949
Leitstelle der Finanzverwaltung für die britische Zone: Niederschrift über die Besprechnug der Oberfinanzpräsidenten der britischen Zone über Besitz- und Verkehrsteuern in Vlotho am 12.-14.02.1948
Leitstelle der Finanzverwaltung für die britische Zone: Die Notwendigkeit einer einheitlichen, technischen Steuer- und Zollverwaltung, Hamburg 1948
Weitere Bestände zur Ergänzung:
Staatskanzlei NW 53, NW 170
Finanzministerium NW 89, NW 90, NW 96 und NW 102
NWG Geschäfts- und Organisationspläne
Schweigert, Eberhard: Die Finanzverwaltung Westdeutschlands in der Zeit vom Ende des 2. Weltkriegs bis zu ihrer Neuordnung durch das Grundgesetz, Koblenz 1969
Aus 30 Jahren: (Rheinisch-Westfälische Politikerportraits), Köln und Berlin 1979
von Schmiedeberg: Geschichte und Entwicklung der Haushaltspolitik des vereinigten Wirtschaftsgebietes und der BRD von 1945 bis 1954, Bonn 1962
Vogel, W.: Westdeutschland 1945 bis 1950. Der Aufbau von Verfassungs- und Verwaltungseinrichtungen über den Ländern der 3 westlichen Besatzungszonen, Koblenz 1956, Boppard 1964
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW: Hg. mit Genehmigung der Militärregierung 1947 bis 1959 mit Anzeiger 1955 ff
Gesetzblatt der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes: Hg. vom Büro des Wirtschaftsrates, 1947 bis 1949
Haushalts- und Besoldungsblatt für das britische Besatzungsgebiet: Zentral-Haushaltsamt Hamburg 1947, 1948
Mitteilungs- und Verordnungsblatt des Oberpräsidenten der Provinz Westfalen: Hg. mit Genehmigung der Militärregierung vom OP der Provinz Westfalen, Münster 1945/46 Nr. 2-17
desgl. für die Provinz Nordrhein, 1945/46, Nr. 1-47
Sammlung der Gesetze, verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung, Deutschland 1945
Nachlässe von
Altenhain, Gustav RWN 203
Amelunxen, Rudolf RWN 95
Bishop, Alexander RWN 167
Blücher, Franz RWN 96
Heller, Karl RWN 30
Henßler, Fritz RWN 205
Denkschrift über die Besatzungskosten im Lande NRW, Düsseldorf 1948
Finanzministerium NRW: Revidierter Haushalt der Provinz Westfalen, 1946
Finanzministerium NRW: Haushaltsplan, 1947 ff
Finanzministerium NRW: Haushaltsrechnung, 1948 ff
Finanzministerium NRW: Haushaltsrechnung des früheren Landes Lippe, 1948
Finanzministerium NRW: Verwaltungsberichte der Landesregierung, 1949
Leitstelle der Finanzverwaltung für die britische Zone: Niederschrift über die Besprechnug der Oberfinanzpräsidenten der britischen Zone über Besitz- und Verkehrsteuern in Vlotho am 12.-14.02.1948
Leitstelle der Finanzverwaltung für die britische Zone: Die Notwendigkeit einer einheitlichen, technischen Steuer- und Zollverwaltung, Hamburg 1948
Weitere Bestände zur Ergänzung:
Staatskanzlei NW 53, NW 170
Finanzministerium NW 89, NW 90, NW 96 und NW 102
NWG Geschäfts- und Organisationspläne
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 08:22 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 4. Oberste und obere Landesbehörden NRW (Tektonik)
- 4.2. Oberste Landesbehörden (Tektonik)
- 4.2.2. Finanzministerium (Tektonik)
- 4.2.2.16. Versicherungswesen, Beteiligungen (Tektonik)
- FM Organisation, Personalangelegenheiten NW 0318 (Bestand)