Verein zur Förderung der Wanderarbeitsstätten in Württemberg (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 413
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Deposita, nichtstaatliche Archive und Nachlässe >> Nichtstaatliche Archive (ohne Deposita) >> Gesellschaften, Vereine u.a.
1909-1957 (Vorakten ab 1891)
Überlieferungsgeschichte
Der Verein zur Förderung der Wanderarbeitsstätten in Württemberg wurde am 2. Dezember 1908 gegründet. Die sog. Wanderarbeitsstätten dienten dazu, den sog. 'Wanderarmen' Unterkunft und Verpflegung gegen eine angemessene Arbeitsleistung zu gewähren. In Württemberg wurden in der Folgezeit 43 Wanderarbeitsstätten eingerichtet; sie lösten die Naturalverpflegungsstationen in den Oberämtern ab, die Verpflegung ohne Gegenleistung abgegeben hatten. Während der NS-Zeit wurden die meisten Wanderarbeitsstätten geschlossen, der Förderverein stellte nach dem Zweiten Weltkrieg seine Tätigkeit ein. Die treuhänderische Verwaltung des Restvermögens übernahm die Zentralleitung für das Stiftungs- und Anstaltswesen bzw. das Landeswohlfahrtswerk.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält neben Akten des Vereins auch Unterlagen des Gesamtverbands Deutscher Verpflegungsstationen bzw. Einrichtungen für Heim- und Bewährungsfürsorge, dessen Vorsitzender und Geschäftsführer in den dreißiger und vierziger Jahren des 20. Jahrhunderts der württembergische Vereinsvorsitzende war.
Vorbemerkung: In Württemberg wurden ab 1880 zum erstenmal in systematischer Weise die Naturalverpflegungsstationen für die Wanderarmen in größerem Umfang eingerichtet. Im Jahre 1883 waren 56 Oberämter mit Naturalverpflegungsstationen ausgestattet. Doch bald wurden diese in der überwiegenden Mehrzahl wieder aufgehoben, da sie sich nicht bewährten. Danach ging man zum System der Wanderarbeitsstätten über, das schon vorher in Westfalen durch die Bemühungen des Pastors von Bodelschwingh eingeführt worden war und sich dort gut bewährt hatte. Das Wesentliche der Wanderarbeitsstätten im Gegensatz zu den Naturalverpflegungsstationen war, daß sie nur gegen eine angemessene Arbeitsleistung und den Nachweis der Einhaltung einer bestimmten Wanderordnung Obdach und Verpflegung gewährten. In einer von der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins am 2. Dez. 1908 einberufenen Versammlung wurde der Verein zur Förderung der Wanderarbeitsstätten in Württemberg gegründet, die Satzung aufgestellt und ein Ausschuß gewählt. Dem Verein oblag es, die Schaffung von Wanderarbeitsstätten nach einem bestimmten Plan im ganzen Land zu betreiben. Zum Vorsitzenden des Vereins wurde der Vorstand der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins Generalmajor v. Geßler gewählt. Am 1. Okt. 1903 konnte mit dem Betrieb von 27 Wanderarbeitsstätten im mittleren Württemberg begonnen werden; bereits ein Jahr später kamen 10 weitere Einrichtungen in Oberschwaben hinzu. Hohenzollern richtete erst um 1930 im Zusammenhang mit der Winterhilfe 12 Naturalverpflegungsstationen ein. Etwa um dieselbe Zeit wurden in den Nachbarländern Baden und Bayern Wanderarbeitsstätten geschaffen und die Verbindungen zum württembergischen Netz hergestellt. Schließlich waren es mit den 10 Herbergen zur Heimat, die besondere Abteilungen für Wanderer aufwiesen, 43 Wanderarbeitsstätten. Die Kosten der Wanderarbeitsstätten wurden, soweit sie nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden konnten, von den Amtskörperschaften getragen. Für Wanderer, die nicht im Besitz eines Wanderscheins waren ("ungeordnete Wanderer"), wurden überall am Sitz der Wanderarbeitsstätten von den Ortsarmenbehörden Obdachlosenheime geschaffen; die den Gemeinden bzw. den Ortsarmenverbänden hieraus erwachsenden Verpflegungskosten übernahmen die vier Landarmenverbände, später der Landesfürsorgeverband. Nach 1933 ging die Belegung der Wanderarbeitsstätten infolge der Abnahme der Arbeitslosigkeit und der scharfen Maßnahmen der nationalsozialistischen Regierung gegen Bettel und Landstreicherei von Jahr zu Jahr zurück, so daß eine Amtskörperschaft nach der anderen den Wanderarbeitsstättenbetrieb stillegte. Schließlich fiel eine Anzahl von Einrichtungen den Bomben zum Opfer, so die Herbergen zur Heimat in Stuttgart, Ulm und Heilbronn. Der Verein stellte infolge der Verhältnisse nach dem 2. Weltkrieg seine Arbeit ein, weil durch die Inanspruchnahme fast sämtlicher Wanderarbeitsstätten für Wohn- und andere Zwecke kein Betätigungsfeld für ihn mehr vorhanden war. Eine förmliche Auflösung des Vereins fand nicht statt. Das von der Zentralleitung für das Stiftungs- und Anstaltswesen bzw. dem Landeswohlfahrtswerk für Baden-Württemberg nach 1945 treuhänderisch verwaltete Restvermögen wurde 1960 letzterem zugewiesen. Der Verein zur Förderung der Wanderarbeitsstätten in Württemberg stand Zeit seines Bestehens in enger Zusammenarbeit mit den drei Fachverbänden der Wandererfürsorge in Deutschland - dem Gesamtverband deutscher Verpflegungsstationen (Wanderarbeitsstätten), dem deutschen Herbergsverein und dem Zentralvorstand der deutschen Arbeitskolonien - sowie mit dem Verein für öffentliche und private Fürsorge. Dies trifft insbesondere zu für die Vorarbeiten einer (nie erreichten) reichs- bzw. bundesgesetzlichen Regelung der Wandererfürsorge (Wandererfürsorgegesetz). Oberregierungsrat Karl Mailänder von der Zentralleitung, von 1921 bis 1937/1938 Geschäftsführer und seit 1933 Vorsitzender des Vereins, war zudem beim Gesamtverband Deutscher Verpflegungsstationen (Wanderarbeitsstätten) bzw. Gesamtverband der Einrichtung für Heim- und Bewahrungsfürsorge seit 1931 stellvertretender Vorsitzender und seit 1944 1. Vorsitzender und Geschäftsführer. Infolge dieser Ämterkombination enthält der vorliegende Bestand sowohl Vereinsakten als auch Akten des Gesamtverbandes. Der Bestand PL 413 wurde anläßlich der Ordnung des Bestandes E 191 1977-1979 von dem wiss. Angestellten Dr. E. Kessler ausgegliedert und verzeichnet. Die abschließenden Ordnungsarbeiten besorgte der Unterzeichnete von Dezember 1981 bis Januar 1982. Ludwigsburg, Januar 1982 Hofer
Der Verein zur Förderung der Wanderarbeitsstätten in Württemberg wurde am 2. Dezember 1908 gegründet. Die sog. Wanderarbeitsstätten dienten dazu, den sog. 'Wanderarmen' Unterkunft und Verpflegung gegen eine angemessene Arbeitsleistung zu gewähren. In Württemberg wurden in der Folgezeit 43 Wanderarbeitsstätten eingerichtet; sie lösten die Naturalverpflegungsstationen in den Oberämtern ab, die Verpflegung ohne Gegenleistung abgegeben hatten. Während der NS-Zeit wurden die meisten Wanderarbeitsstätten geschlossen, der Förderverein stellte nach dem Zweiten Weltkrieg seine Tätigkeit ein. Die treuhänderische Verwaltung des Restvermögens übernahm die Zentralleitung für das Stiftungs- und Anstaltswesen bzw. das Landeswohlfahrtswerk.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält neben Akten des Vereins auch Unterlagen des Gesamtverbands Deutscher Verpflegungsstationen bzw. Einrichtungen für Heim- und Bewährungsfürsorge, dessen Vorsitzender und Geschäftsführer in den dreißiger und vierziger Jahren des 20. Jahrhunderts der württembergische Vereinsvorsitzende war.
Vorbemerkung: In Württemberg wurden ab 1880 zum erstenmal in systematischer Weise die Naturalverpflegungsstationen für die Wanderarmen in größerem Umfang eingerichtet. Im Jahre 1883 waren 56 Oberämter mit Naturalverpflegungsstationen ausgestattet. Doch bald wurden diese in der überwiegenden Mehrzahl wieder aufgehoben, da sie sich nicht bewährten. Danach ging man zum System der Wanderarbeitsstätten über, das schon vorher in Westfalen durch die Bemühungen des Pastors von Bodelschwingh eingeführt worden war und sich dort gut bewährt hatte. Das Wesentliche der Wanderarbeitsstätten im Gegensatz zu den Naturalverpflegungsstationen war, daß sie nur gegen eine angemessene Arbeitsleistung und den Nachweis der Einhaltung einer bestimmten Wanderordnung Obdach und Verpflegung gewährten. In einer von der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins am 2. Dez. 1908 einberufenen Versammlung wurde der Verein zur Förderung der Wanderarbeitsstätten in Württemberg gegründet, die Satzung aufgestellt und ein Ausschuß gewählt. Dem Verein oblag es, die Schaffung von Wanderarbeitsstätten nach einem bestimmten Plan im ganzen Land zu betreiben. Zum Vorsitzenden des Vereins wurde der Vorstand der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins Generalmajor v. Geßler gewählt. Am 1. Okt. 1903 konnte mit dem Betrieb von 27 Wanderarbeitsstätten im mittleren Württemberg begonnen werden; bereits ein Jahr später kamen 10 weitere Einrichtungen in Oberschwaben hinzu. Hohenzollern richtete erst um 1930 im Zusammenhang mit der Winterhilfe 12 Naturalverpflegungsstationen ein. Etwa um dieselbe Zeit wurden in den Nachbarländern Baden und Bayern Wanderarbeitsstätten geschaffen und die Verbindungen zum württembergischen Netz hergestellt. Schließlich waren es mit den 10 Herbergen zur Heimat, die besondere Abteilungen für Wanderer aufwiesen, 43 Wanderarbeitsstätten. Die Kosten der Wanderarbeitsstätten wurden, soweit sie nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden konnten, von den Amtskörperschaften getragen. Für Wanderer, die nicht im Besitz eines Wanderscheins waren ("ungeordnete Wanderer"), wurden überall am Sitz der Wanderarbeitsstätten von den Ortsarmenbehörden Obdachlosenheime geschaffen; die den Gemeinden bzw. den Ortsarmenverbänden hieraus erwachsenden Verpflegungskosten übernahmen die vier Landarmenverbände, später der Landesfürsorgeverband. Nach 1933 ging die Belegung der Wanderarbeitsstätten infolge der Abnahme der Arbeitslosigkeit und der scharfen Maßnahmen der nationalsozialistischen Regierung gegen Bettel und Landstreicherei von Jahr zu Jahr zurück, so daß eine Amtskörperschaft nach der anderen den Wanderarbeitsstättenbetrieb stillegte. Schließlich fiel eine Anzahl von Einrichtungen den Bomben zum Opfer, so die Herbergen zur Heimat in Stuttgart, Ulm und Heilbronn. Der Verein stellte infolge der Verhältnisse nach dem 2. Weltkrieg seine Arbeit ein, weil durch die Inanspruchnahme fast sämtlicher Wanderarbeitsstätten für Wohn- und andere Zwecke kein Betätigungsfeld für ihn mehr vorhanden war. Eine förmliche Auflösung des Vereins fand nicht statt. Das von der Zentralleitung für das Stiftungs- und Anstaltswesen bzw. dem Landeswohlfahrtswerk für Baden-Württemberg nach 1945 treuhänderisch verwaltete Restvermögen wurde 1960 letzterem zugewiesen. Der Verein zur Förderung der Wanderarbeitsstätten in Württemberg stand Zeit seines Bestehens in enger Zusammenarbeit mit den drei Fachverbänden der Wandererfürsorge in Deutschland - dem Gesamtverband deutscher Verpflegungsstationen (Wanderarbeitsstätten), dem deutschen Herbergsverein und dem Zentralvorstand der deutschen Arbeitskolonien - sowie mit dem Verein für öffentliche und private Fürsorge. Dies trifft insbesondere zu für die Vorarbeiten einer (nie erreichten) reichs- bzw. bundesgesetzlichen Regelung der Wandererfürsorge (Wandererfürsorgegesetz). Oberregierungsrat Karl Mailänder von der Zentralleitung, von 1921 bis 1937/1938 Geschäftsführer und seit 1933 Vorsitzender des Vereins, war zudem beim Gesamtverband Deutscher Verpflegungsstationen (Wanderarbeitsstätten) bzw. Gesamtverband der Einrichtung für Heim- und Bewahrungsfürsorge seit 1931 stellvertretender Vorsitzender und seit 1944 1. Vorsitzender und Geschäftsführer. Infolge dieser Ämterkombination enthält der vorliegende Bestand sowohl Vereinsakten als auch Akten des Gesamtverbandes. Der Bestand PL 413 wurde anläßlich der Ordnung des Bestandes E 191 1977-1979 von dem wiss. Angestellten Dr. E. Kessler ausgegliedert und verzeichnet. Die abschließenden Ordnungsarbeiten besorgte der Unterzeichnete von Dezember 1981 bis Januar 1982. Ludwigsburg, Januar 1982 Hofer
294 Büschel (3,9 lfd. m)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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13.11.2025, 2:40 PM CET
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