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Johann, Propst des Moritzklosters in Halle (monasterii sancti Mauricii canonicum regularium opidi Hallensis) in der Diözese Magdeburg, Richter und Beauftragter Erzbischof Albrechts [III.] von Magdeburg in der früher vor Bischof Friedrich von Merseburg verhandelten Rechtssache zwischen dem ehemaligen Propst Ulrich von Maltitz des [Augustiner-]Chorherrenstifts St. Thomas zu Leipzig (monasterii sancti Thome apostoli canonicorum regularium in Lypcz) in der Diözese Merseburg einerseits sowie Prior und Konvent dieses Stifts andererseits, befindet, dass Ulrich von Maltitz zu Recht seines Amtes als Propst enthoben worden ist. Ungeachtet dessen, dass Ulrich von Maltitz zu dem von ihm gesetzten peremptorischen Termin am 1. April nicht erschienen ist, stellt er das Absetzungsurteil wieder her und kassiert die zuwiderlaufenden Prozesshandlungen, die Nikolaus von Giczin (Giczen, Giczin) [unsicher ob nach Gießen oder nach Jicín, Tschechien], Offizial des [erzbischöflichen] Hofes zu Magdeburg, vorgenommen hat. - Siegel des Ausstellers angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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