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Notariatsinstrument über die Zustimmung des Grafen Johann Dietrich des Jüngern und der Gräfin Dorothea Kathrina zu Löwenstein, Wertheim, Rochefort und Montagu zum sog. statutum gentilicium vom Jahre 1597.
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Notariatsinstrument über die Zustimmung des Grafen Johann Dietrich des Jüngern und der Gräfin Dorothea Kathrina zu Löwenstein, Wertheim, Rochefort und Montagu zum sog. statutum gentilicium vom Jahre 1597.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, R-US Urkundenselekt
Urkundenselekt >> 10. 1600-1649
1641 Januar 18 ("Geschehen, [...] in dem Jahr als man zahlte [...] sechzehenhundert ein und vierzig [...] uff freytag wahr der achtzehende tag monats Januarii [...] in der statt Wertheim [...]")
Urkunden
Ausstellungsort: Wertheim
Siegler: Andreas Bausbach von Königheim, Notar.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Mit Siegel (an schwarz-weißer Schnur, in Holzschale).
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Notariatszeichen des Andreas Bausbach von Königheim.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.