Geltfrisch von Nackenheim bekundet, daß Junker Johann, Graf zu Nassau und Saarbrücken ihm die Lehen, die seine Eltern und sein Schwiegervater Johann Ulener von der Herrschaft Kirchheim (Kierchaym) getragen hatten, wiederverliehen hat, ausgenommen jedoch 12 Morgen Beundeacker bei Mandel (Mannendall) und den Zehnten von den anderen Äckern, welche dem Peter von Rittenhofen verliehen sind, und daß er letzteren im Genuß seines Besitzes nicht hindern und ab sofort die Hand davon lassen wird. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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