Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinem Vizekanzler Doktor Thomas Dornberg von Memmingen und seiner Ehefrau Katharina eine Behausung zu Heidelberg mit einem Hof, Garten, Gängen, Scheuern, Ställen und Zubehör auf Thomas' Lebtag überantwortet hat. Das Haus grenzt an den Hof des Bischofs von Speyer in der "Hauwegassen", mit dem Garten an das Haus der Erben "der Hasencunczlin" bis an die alte Lauergasse, an die Lauergasse neben Hans Jude und Hans Sauer (Suwers), pfalzgräflicher Bote, sowie an das Gässlein, worüber der Gang geht, so wie es Peter von Talheim zu seinen Lebzeiten innegehabt hatte und es dann an Kurfürst Philipps Vorfahren verkauft worden war. Thomas Dornberg mag auf seinen Lebtag dort seine Wohnung nehmen und die zugehörigen Rechte wahrnehmen, wobei er die Güter in gutem Bau zu halten hat. Auch wenn Doktor Thomas wesentliche Bauarbeiten vornimmt - zu deren Durchführung er Vollmacht hat - sollen die Güter nach seinem Tode frei und ledig an den Pfalzgrafen zurückfallen. Die Eheleute haben die auf den Gütern lastende Bodenzinse auszurichten und dürfen die Güter ohne Zustimmung des Pfalzgrafen nicht veräußern, versetzen oder belasten. Kurfürst Philipp kündigt sein Siegel an. Da Thomas Dornberg zusammen mit dem Protonotar das fürstliche Siegel in Verwahrung hat, bittet der Pfalzgraf zusätzlich seinen Hofmeister Blicker Landschad und seinen Marschall Erkinger zu Rodenstein um Besiegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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