Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen seinen Angehörigen Hans Wagenknecht und Hans Klarmann (Clarman), beide zu Gönnheim (Gienheim), Irrungen um Schmähworte gehalten haben, die dieser über Hans Wagenknecht hinterrücks (zw rugk zugeschossen und nachgerett) verbreitet haben soll. Nachdem ein Urteil des Rats zu Neustadt an der Weinstraße (zur Newennstat) ergangen war, demgemäß Hans Klarmann gegenüber Hans Wagenknecht einen Widerrruf tun soll, hat ersterer an das Heidelberger Hofgericht appelliert. Kurfürst Philipps Hofrichter und Räte haben nach langem Verhör (vil wortten in der nichtigkeitt) aus richterlicher Obrigkeit die Parteien gütlich dahin vereint, dass Hans Klarmann vor etlichen Freunden des Hans Wagenknecht und vor dem Gericht zu Gönnheim öffentlich verkünden soll, dass er von Hans Wagenknecht nichts als Gutes wisse, ihn für einen Biedermann erachte und ihm mit etwaigen Schmähworten Unrecht getan hätte. Dazu soll er dem Hans Wagenknecht 8 Gulden für erlittene Kosten geben, je vier zu Weihnachten und zu St. Bartholomäus [24.08.]. Beide Seiten sollen an Glimpf und Ehre unberührt bleiben, haben die Einigung angenommen und erhalten eine Ausfertigung des Vertrags.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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