Die kurfürstliche mainzische Geheime Kanzlei bescheinigt dem Markgrafen August Georg von Baden-Baden, dass er "per litteras" vom 22. April desselben Jahres dem Kurfürsten von Mainz erklärt habe, dass er alle Revisionen, welche sein Haus in den dasselbe betreffenden Aktiv- und Passivprozessen vor Eröffnung des kaiserlichen Edikts von 1653 bis jetzt zu interponieren gemäßigt worden, zu verfolgen gedenke

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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