Marx Walckhmüller von Kirchheim, daselbst gef., weil er als Minderjähriger ohne Wissen und Willen seiner Pfleger Spiel und andere Verschwendung getrieben hat, jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U.. Ferner verspricht er eidlich, bis zur Beendigung der nach Kirchheimer Brauch und Gewohnheit für ihn bestehenden Pflegenschaft durch Vogt und Gericht ohne Erlaubnis der Pfleger oder des Gerichts und des Vogtes über sein Vermögen nicht zu verfügen, sowie beim Spiel höchstens 1 Kreuzer oder 3 Pfennige einzusetzen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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