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Heinrich [IV. von Hewen], Bischof von Konstanz und Administrator von Chur, teilt dem Klerus der Diözese mit, daß Jodocus Bentelin in kanonischer Wahl zum Abt von Weingarten gewählt wurde und der Konvent durch den Prior Johannes Besserer um Bestätigung und Proklamation gebeten hat. Entsprechend wird verfügt mit der Maßgabe, daß Einwendungen gegen den neugewählten Abt innerhalb von sechs Tagen vorgebracht werden müssen. Rückseitig Exekutionsvermerk des Johannes Rentzly, Vikar der Pfarrkirche von Altdorf, vom 1. Juli 1455.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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