Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet den nachfolgenden Vertrag seines Hofgerichts in Streitigkeiten zwischen dem Heidelberger Bürger Erhard Hauenhut einer- und Philipp von Partenheim andererseits wegen einer Schuld und mehr, was Hans von Schweinheim (+) seinem Vetter Erhard tun sollte und weshalb er [vor dem Hofgericht] zu Rottweil in Acht verfallen ist. Nach Hans' Tod wurde er von Philipp beerbt. Dieser soll nun Erhard für alle Ansprüche und Forderungen, die dieser an Hans hatte, 14 Gulden in zwei Raten ausrichten und dem Schultheißen zu Kirchheim überantworten, nämlich zu Pfingsten 7 Gulden und zu St. Michael [= 29.9.] 7 Gulden. Anschließend und nicht früher soll Erhard alle Briefe und Prozessschriften gegen Hans oder Philipp dem Letzteren übergeben. Dann sind die Schriftstücke nichtig und beide Parteien geschlichtet.