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Friedrich Erzbischof zu Köln bekennt, dem Hermanne Freseken und seinem Sohn Johann sein Schloss Scheidingen mit allem Zubehör auf Zeit ihres Lebens anbefohlen zu haben gegen die Verpflichtung, das Schloss dem Erzbischof jederzeit offen zu halten, ihm davon Hilfe zu leisten, näher beschriebene bauliche Verbesserungen durchzuführen und es künftig in gutem baulichen Zustand zu erhalten, wofür sie in den nächsten zwei Jahren die zum Schlosse gehörigen Gefälle zum vorbeschriebenen Bau verwenden sollen, während sie späterhin von den einkommenden Renten und Gefällen 25 rhein. Gulden dem Kellner zu Arnsberg abzuliefern haben, der davon die Besserung des Schlosses durchführen soll. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

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