Vergleich zwischen der Äbtissin Katharina von Genepe von St. Quirin zu Neuss und den Lehnbauern (feodales) des Hofes bei Kelz (Keylse), wonach die Äbtissin auf ihre Lebenszeit letzteren die herkömmlichen Frohnden (servitutes) erlässt unter der Bedingung, dass ein jeder, der ein volles Lehen habe, 3 Solidi Jahreszinsen, wer mehr mehr und wer weniger habe, weniger, bei einer Geldstrafe (wedde) von 7 Solidi und 6 Denaren, pünktlich entrichte. Falls die Befreiung später nicht erneuert wird, treten die üblichen Hofesdienste nach dem Tod der Äbtissin wieder in Kraft. - Zeugen: Johann Lonwenere, Abelo dicto in deme Bentheim, Gerlach Slichger, Winand Boumeyster, Johann Flattenere, Thilmann von Langendorp, Winand der Oguen. Datum anno d. Milles. CCC tricesimo septimo crastino b. Nycolai episcopi.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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