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Vollmacht des Markgrafen Wilhelm für seinen Kammerjunker Kerchhering und den Advokaten am Reichskammergericht, Johann Wallraff, zum Empfang der Weißenburger Lehen, die Baden-Baden zustehen, und der Speyerer Lehen, welche bisher die Markgrafen von Baden-Durlach zur gesamten Hand empfangen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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