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Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Prozeßkosten
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.04. 1. Kläger D
05.10.1705-06.02.1706
Kläger: (2) Samuel Dehn zu Turow für sich und seine Miterben
Beklagter: Rektor und Konzil der Universität Greifswald
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Mathias Refunck (A), Dr. David Gerdes (P)
Fallbeschreibung: Die Bekl. haben den Kl. im Jahre 1702 vor der Landesregerung auf Herausgabe von 6,5 Hufen in Turow verklagt. Diese hat die Hufen dem Kl. zugesprochen, weshalb die Bekl. an das Tribunal appelliert, bisher aber trotz mehrfacher Mahnung des Kl.s nicht die Akten der Vorinstanz eingebracht haben, um den Prozeß voranzutreiben. Der Kl. bittet deshalb um Bezahlung seiner Prozeßkosten durch die Bekl., erhält aber auch auf seine Forderungen vom 14.12.1705 und 06.02.1706 keinen Bescheid.