Anspruch auf den beweglichen Nachlaß des kurköln. Rats und Drosten zu Linn Dr. Degenhard von Haes zu Sollbrüggen. Dieser hatte vor seinem Tod bei Johann von Ossenbroich in Düsseldorf 6 Kisten mit „brieff, sigell und geraidt gueter“ hinterlegt. Die Kläger sind seine Erben zu gleichen Teilen. Ossenbroich soll aus den Kisten Bargeld an sich genommen und den Mitbeklagten Dokumente ausgehändigt haben. Margaretha von Haes und Johann Quad zu Rheindorf hätten außerdem 1587 aus einem Weingarten des Klägers bei Godesberg Trauben und in dem Dorf Groß-Vernich (Hzm. Jülich, Amt Euskirchen; Kr. Euskirchen) eine Jahrrente von 13 Maltern Roggen weggenommen. Die Klage erfolgt am RKG, da Ossenbroich im Herzogtum Jülich, Margaretha von Haes in der Stadt Köln, Johann Quad aber im Erzstift Köln wohnt.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view