Werden. -Johann Heinrich Roye bekundet, dass Abt Johann ihn nach genehmigtem Verkauf durch Friedrich Johann Wilhelm Freiherrn von Kitz (wie Nr. 5029) zu Behuf seiner Mutter, der Witwe des Kaufhändlers Johann Franz de Roye geb. Christina Kettelhack, zu Dienstmannsrecht mit einer Halbscheid des sogen. Wusthoff im Kirchspiel Rellinghausen zu Überruhr belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns- Lehnmannen Johann Everhard Dingerkus, Rats und Kanzleidirektors des Abts, und Lothum, Prokurators und Notars. - Or., Petschaft und Unterschrift