Die Gebrüder Johann Ryter genannt Großhans, Johann Ryter genannt Frischhans und Johann Ryter genannt Eitelhans ("Ytalhanns"), alle drei Bürger in Ulm, verkaufen ihrem Bruder Johann Ryter genannt Weißhans ("Wyßhanns") und seinen Pflegern, den Ulmer Bürgern Wilhelm Besserer und Heinrich Kun, ihren Anteil, nämlich drei Viertel, an den folgenden Gütern und Gerechtsamen in Mussingen: - An dem Hof, den Johann Kun bewirtschaftet. Davon gefallen jährlich 14 Imi Roggen, 14 Imi Hafer, 2 Pfund Heller Heugeld, 200 Eier, 1 Muth Öl, 1 Fuder Heu oder dafür 1 Pfund Heller, 1 Gans, 7 Herbsthühner, 2 Fastnachtshühner und bei einem Besitzerwechsel 2 Pfund Heller als Weglöse. Außerdem muss für die Herrschaft jährlich 1 Muth Lein ausgesät werden. - An dem Hof, den Heinrich Koler bewirtschaftet. Davon gefallen jährlich 14 Imi Roggen, 14 Imi Hafer, 2 Pfund Heller Heugeld, 1 Muth Öl, 200 Eier, 7 Herbsthühner, 2 Fastnachtshühner und bei einem Besitzerwechsel 2 Pfund Heller als Weglöse. Außerdem muss für die Herrschaft jährlich 1 Muth Lein ausgesät werden. - An dem Vogtrecht von dem Hof des Benediktinerklosters Wiblingen ("Wyblingen") [Stadt Ulm], den Gallus Eschenmayer bewirtschaftet. Davon gefallen jährlich 1,5 Imi Roggen, 1 Imi Hafer, 1 Pfund und 3 Schilling Heller sowie 2 Fastnachtshühner. - An dem Vogtrecht auf der Selde des Müller. Davon gefallen jährlich 6 Heller und 1 Fastnachtshuhn. - An den Holzmarken in Mussingen. - An der Niedergerichtsbarkeit in Mussingen inner Etters mit den davon gefallenden Gebühren. Diese Güter und Gerechtsame rühren von den Grafen von Kirchberg [Oberkirchberg Gde. Illerkirchberg/Alb-Donau-Kreis] zu Lehen, und sie haben ihre Anteile daran von ihrem verstorbenen Vater Johann Ryter geerbt. Dafür haben sie von ihrem Bruder und seinen Pflegern 360 rheinische Gulden Ulmer Stadtwährung erhalten. Sie verzichten daher auf alle Rechte, die ihnen bisher an den Gütern und Gerechtsamen zugestanden haben, und übernehmen die Gewährleistung für den Verkauf.