Einige Anstandspunkte, welche nach der Übereinkunft mit der Regierung vom 27. September 1825 zur Erledigung bei dem im Jahr 1826 abgehaltenen Landtag ausgesetzt wurden, namentlich 1.) die Radizierung der Lasten wegen Kirchen, Schulen und milden Stiftungen auf die Gefälle; 2.) die Befreiung der fürstlichen Gefälle von den Kriegsleistungen; 3.) die Revision des Steuerkatasters der Neuenstein'schen Herrschaften; 4.) die Teilnahme der königlichen Finanzstelle an den kurmainzischen und würzburgischen Schulden; 5.) das Öhringer Stift; 6.) die Aufnahme der fürstlichen Schlösser und der Kirchen in die Feuerversicherungsanstalt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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