Nds. Landeskulturamt (Bestand)
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NLA HA, Nds. 610
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.7 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten >> 1.13.7.2 Obere Landesbehörden
1865-2000
Enthält: überwiegend Flüchtlingssiedlungs- und Anliegersiedlungsverfahren, Rentengutsverfahren, Umlegungs- und Flurbereinigungsverfahren und Teilungssachen, Meldebögen zur Bodenreform, Gewährung von Darlehen
Geschichte des Bestandsbildners: Aus der älteren "Generalkommission" - zuständig vor allem für die Umlegung von Grundstücken, Gemeinheitsteilungen sowie Ablösungen von Reallasten und Dienstbarkeiten - entsteht 1919 ein "Landeskulturamt" mit nachgeordneten "Kulturämtern". Diese Dienststelle wird 1932 als eigenständige Behörde aufgehoben und dem Oberpräsidenten übertragen, wo sie eine neue Abteilung III (Landeskulturabteilung) bildet. (vgl. Handbuch über den Preußischen Staat für das Jahr 1934, S. 96; zur Vorgeschichte im übrigen: Pitz, E., Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Hannover, Bd. 2, S. 250 ff.) In dieser Form bleibt die Dienststelle bestehen, bis sie bei der Neuorganisation des Oberpräsidiums Anfang 1946 einige zentrale Kompetenzen an die neu gebildete Abteilung VI (Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) verliert, im übrigen aber dieser Abteilung wieder als eigenständiges "Landeskulturamt" angegliedert wird. (vgl. Nds. 600 Acc. 87/81 Nr. 36)
Nach Bildung des Landes Hannover als "Landeskulturamt Hannover" (vgl. Nds. 610 Acc. 46/73 Nr. 86/1) bzw. nach Bildung des Landes Niedersachsen als "Niedersächsisches Landeskulturamt" (vgl. Nds. 610 Acc. 46/73 Nr. 86/1) dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nachgeordnet, wird die Behörde zum 1. Januar 1974 aufgelöst. Ihr Aufgabengebiet fällt an die neugeschaffene Dezernatsgruppe "Agrarstruktur" im Niedersächsischen Landesverwaltungsamt, ihre nachgeordneten "Kulturämter" werden als "Ämter für Agrarstruktur" den jeweiligen Bezirksregierungen unterstellt. (vgl. Nds. MBl. 1/1974, S. 13; Pietscher, H.-W., Aufgaben und Gliederung der niedersächsischen Agrarstrukturverwaltung. Fünf Jahre nach der Reform, in: NArchNds, Bd. 28,1979, S. 354)
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: Dezember 1999
Bestandsgeschichte: Die Akten des aufgelösten Landeskulturamtes sind teilweise ins Niedersächsische Hauptstaatsarchiv gelangt (Bestände Hann. 148 und Nds. 610); der größte Teil seiner Unterlagen wird jedoch vom Amt für Landentwicklung Hannover (bis 2005: Amt für Agrarstruktur Hannover) in der zentralen Altablage (ZAA) aufbewahrt bzw. nach und nach von dort an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Auch die Aktenabgaben der Ämter für Agrarstruktur bzw. vormals der Kulturämter (die i.d.R. auch über die ZAA des Amtes für Landentwicklung Hannover abgegeben werden) werden in dem vorliegenden Bestand verzeichnet.
Bestandsgeschichte: Stand: Dezember 1999
Bearbeiter: Dr. Gudrun Fiedler (1999)
Bearbeiter: Christiane Drewes (2008)
Geschichte des Bestandsbildners: Aus der älteren "Generalkommission" - zuständig vor allem für die Umlegung von Grundstücken, Gemeinheitsteilungen sowie Ablösungen von Reallasten und Dienstbarkeiten - entsteht 1919 ein "Landeskulturamt" mit nachgeordneten "Kulturämtern". Diese Dienststelle wird 1932 als eigenständige Behörde aufgehoben und dem Oberpräsidenten übertragen, wo sie eine neue Abteilung III (Landeskulturabteilung) bildet. (vgl. Handbuch über den Preußischen Staat für das Jahr 1934, S. 96; zur Vorgeschichte im übrigen: Pitz, E., Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Hannover, Bd. 2, S. 250 ff.) In dieser Form bleibt die Dienststelle bestehen, bis sie bei der Neuorganisation des Oberpräsidiums Anfang 1946 einige zentrale Kompetenzen an die neu gebildete Abteilung VI (Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) verliert, im übrigen aber dieser Abteilung wieder als eigenständiges "Landeskulturamt" angegliedert wird. (vgl. Nds. 600 Acc. 87/81 Nr. 36)
Nach Bildung des Landes Hannover als "Landeskulturamt Hannover" (vgl. Nds. 610 Acc. 46/73 Nr. 86/1) bzw. nach Bildung des Landes Niedersachsen als "Niedersächsisches Landeskulturamt" (vgl. Nds. 610 Acc. 46/73 Nr. 86/1) dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nachgeordnet, wird die Behörde zum 1. Januar 1974 aufgelöst. Ihr Aufgabengebiet fällt an die neugeschaffene Dezernatsgruppe "Agrarstruktur" im Niedersächsischen Landesverwaltungsamt, ihre nachgeordneten "Kulturämter" werden als "Ämter für Agrarstruktur" den jeweiligen Bezirksregierungen unterstellt. (vgl. Nds. MBl. 1/1974, S. 13; Pietscher, H.-W., Aufgaben und Gliederung der niedersächsischen Agrarstrukturverwaltung. Fünf Jahre nach der Reform, in: NArchNds, Bd. 28,1979, S. 354)
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: Dezember 1999
Bestandsgeschichte: Die Akten des aufgelösten Landeskulturamtes sind teilweise ins Niedersächsische Hauptstaatsarchiv gelangt (Bestände Hann. 148 und Nds. 610); der größte Teil seiner Unterlagen wird jedoch vom Amt für Landentwicklung Hannover (bis 2005: Amt für Agrarstruktur Hannover) in der zentralen Altablage (ZAA) aufbewahrt bzw. nach und nach von dort an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Auch die Aktenabgaben der Ämter für Agrarstruktur bzw. vormals der Kulturämter (die i.d.R. auch über die ZAA des Amtes für Landentwicklung Hannover abgegeben werden) werden in dem vorliegenden Bestand verzeichnet.
Bestandsgeschichte: Stand: Dezember 1999
Bearbeiter: Dr. Gudrun Fiedler (1999)
Bearbeiter: Christiane Drewes (2008)
41,6
Bestand
Literatur: Hauff, Wolfgang: Die Entwicklung der Landeskulturverwaltung in Niedersachsen in: Neues Archiv für Niedersachsen, Band 8, Bremen-Horn 1955/56, S. 168-174, (Neue Folge des Archivs für Landes- und Volkskunde von Niedersachsen).
Literatur: Pietscher, Hans Wolfgang: Aufgaben und Gliederung der niedersächsischen Agrarstrukturverwaltung - fünf Jahre nach der Reform in: Neues Archiv für Niedersachsen, Bd. 28, 1979, S. 341-357.
Literatur: Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (Hrsg.): Flurbereinigungsgesetz, in der Fassung der Bekannmachung vom 16. März 1976, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2001, März 2002
Literatur: Pietscher, Hans Wolfgang: Aufgaben und Gliederung der niedersächsischen Agrarstrukturverwaltung - fünf Jahre nach der Reform in: Neues Archiv für Niedersachsen, Bd. 28, 1979, S. 341-357.
Literatur: Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (Hrsg.): Flurbereinigungsgesetz, in der Fassung der Bekannmachung vom 16. März 1976, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2001, März 2002
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ