Werden. -Clemens August Freiherr von Galen, Herr zu Dinklage, Assen, Bisping, Romberg etc., münsterischer Erbkammerherr, Ohriststallmeister, Geheimer Rat und Drost des Amts Vechta, bekundet, dass Abt Bernhard nach dem Tod des Abts Johann ihn zu Dienstmannsrecht mit den Lehngütern Linnkamp im Kirchspiel Walstedde, Bauerschaft Ameke, und Hohenfeld im Kirchspiel Werne sowie Gahlenshove, jetzt Metz- oder Meyhove genannt, zu Herbern belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Stephan Benedikt Dingerkus, Landgerichtsschreiber [zu Werden], im Beisein von Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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