Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Diethrich von Bettich und Peter von Lahnstein (Lanstein) zu seinen Dienern. Sie sollen mit sechs reisigen Pferden, wohlgerüstet und solange sie der Pfalzgraf bedarf, auf ihre kosten dienen und dienstbereit sein und alles gegen jeden tun, was ihnen vom Pfalzgrafen oder dessen Hauptleuten beschieden wird. Für ihren Dienst erhalten sie jeden Monat pro Pferd neun rheinische Gulden als Sold. Der Pfalzgraf verspricht, im Dienst erlittene Kriegsschäden zu ersetzen, sollte keine Einigung zustande kommen, entscheiden der Hofmeister, Marschall und zuständige Hauptmann. Wenn die beiden mehr als die genannte Zahl an Reisigen zum Dienst bringen, gelten ebenfalls die neun Gulden pro Pferd und die Ersetzung von Kriegsschäden. Sold und Dienst beginnen, sobald sie im Dienst des Pfalzgrafen reiten. Dietrich und Peter schwören für die Dienstzeit Treue, Huld und Schadenswarnung sowie alles zu tun, was redlichen, treuen Dienern zusteht.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Diethrich von Bettich und Peter von Lahnstein (Lanstein) zu seinen Dienern. Sie sollen mit sechs reisigen Pferden, wohlgerüstet und solange sie der Pfalzgraf bedarf, auf ihre kosten dienen und dienstbereit sein und alles gegen jeden tun, was ihnen vom Pfalzgrafen oder dessen Hauptleuten beschieden wird. Für ihren Dienst erhalten sie jeden Monat pro Pferd neun rheinische Gulden als Sold. Der Pfalzgraf verspricht, im Dienst erlittene Kriegsschäden zu ersetzen, sollte keine Einigung zustande kommen, entscheiden der Hofmeister, Marschall und zuständige Hauptmann. Wenn die beiden mehr als die genannte Zahl an Reisigen zum Dienst bringen, gelten ebenfalls die neun Gulden pro Pferd und die Ersetzung von Kriegsschäden. Sold und Dienst beginnen, sobald sie im Dienst des Pfalzgrafen reiten. Dietrich und Peter schwören für die Dienstzeit Treue, Huld und Schadenswarnung sowie alles zu tun, was redlichen, treuen Dienern zusteht.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 819, 275
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1504 Juni 21 (uff fryttag nach Viti)
fol. 295r-295v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Bettich, Diethrich von; pfalzgräflicher Diener, erw. 1504
Lahnstein, Peter von; ; pfalzgräflicher Diener, erw. 1504
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:02 MESZ
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