Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Diethrich von Bettich und Peter von Lahnstein (Lanstein) zu seinen Dienern. Sie sollen mit sechs reisigen Pferden, wohlgerüstet und solange sie der Pfalzgraf bedarf, auf ihre kosten dienen und dienstbereit sein und alles gegen jeden tun, was ihnen vom Pfalzgrafen oder dessen Hauptleuten beschieden wird. Für ihren Dienst erhalten sie jeden Monat pro Pferd neun rheinische Gulden als Sold. Der Pfalzgraf verspricht, im Dienst erlittene Kriegsschäden zu ersetzen, sollte keine Einigung zustande kommen, entscheiden der Hofmeister, Marschall und zuständige Hauptmann. Wenn die beiden mehr als die genannte Zahl an Reisigen zum Dienst bringen, gelten ebenfalls die neun Gulden pro Pferd und die Ersetzung von Kriegsschäden. Sold und Dienst beginnen, sobald sie im Dienst des Pfalzgrafen reiten. Dietrich und Peter schwören für die Dienstzeit Treue, Huld und Schadenswarnung sowie alles zu tun, was redlichen, treuen Dienern zusteht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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