Befehl der Truchsessen Wilhelm Heinrich und Friedrich, Gebrüder, an ihren Rentmeister Mattias Kling, den beiden Donaustädten Riedlingen und Munderkingen anzuzeigen und zu befehlen, gem. dem Mengener Vertrag von 1526 und der daraus erfolgten Deklaration von 1532 zu reisen und zu folgen mit Angabe der Zahl der Männer, der Art der Bewaffnung und Munition sowie des Ersatzgeldes und des Soldes, vom 2. Februar 1622 - Ausfertigung

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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