Herzog Wilhelm V. von Bayern bestätigt dem Propst und dem Konvent des Klosters Rohr [Johann II. Vischer] ihre bisherigen Rechte und Freiheiten und befiehlt seinen Beamten und Untertanen deren Beachtung. Er sagt dem Kloster und dessen Untertanen Schirm und Schutz zu. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv