Polizei-Verfassung, Rechte und Pflichten der Polizei
Vollständigen Titel anzeigen
D 03. 01.10
D 03. Sicherheits- und Ordnungspolizei Sicherheits- und Ordnungspolizei
Sicherheits- und Ordnungspolizei >> Sicherheitspolizei
1842-1933
Enthält: u. a.
··Gesetze und Erlasse Zuständigkeitsbereich und Kompetenzen der Ortspolizeibehörden betr. u. a.
·Gesetz über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850
·Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867
·Dienstanweisung betreffend die polizeiliche Behandlung von Fundsachen (§§ 965-977 BGB)
·allgemeine Erlasse betr. öffentliche Fahndung, Personenkontrollen, Verhöre etc.
·allgemeine Richtlinien für Personenbeschreibungen (Steckbrief)
··Gesetze und Erlasse Zuständigkeitsbereich und Kompetenzen der Ortspolizeibehörden betr. u. a.
·Gesetz über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850
·Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867
·Dienstanweisung betreffend die polizeiliche Behandlung von Fundsachen (§§ 965-977 BGB)
·allgemeine Erlasse betr. öffentliche Fahndung, Personenkontrollen, Verhöre etc.
·allgemeine Richtlinien für Personenbeschreibungen (Steckbrief)
Bürgermeisteramt Fraulautern | 1816-1936
Polizeiverwaltung Bürgermeisteramt Fraulautern
2,0 cm
Akte
Standort: Magazin Theater am Ring, Regal , Fach
Rechtsstatus: Eigentum
Fraulautern
Saarlouis
Trier
Berlin
Polizei
Fahndung
Kriminalität
Ordnungspolizei
Polizeirecht
Polizeiverordnung
Steckbrief
Sicherheit und Ordnung
Preußisches Innenministerium (löschen!)
Regierungspräsidium Regierungsbezirk Trier
Landratsamt Saarlouis
Regierungskommission des Saargebietes (1920-1935)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.10.2025, 11:46 MESZ