Bischof Philipp von Bamberg urteilt in der Differenz zwischen Abt Ulrich und Konvent des Klosters St. Michelsberg und Konz und Hans Fuchs zu Wonfurt wegen des Mönchshofes zu Wonfurt, der durch Abt Lampert an die Brüder Heinz und Jakob Fuchs als Leibgeding verschrieben worden war, dass die Abtei den Hof den beiden Rittern Fuchs als Mannlehen verleihen soll. - S = A

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Staatsarchiv Bamberg