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Der Edelknecht Joh. gen. v. Osede bekundet, dass er mit Zustimmung Tilemanns gen. v. Wehren (Werhen) und aller seiner andern Erben die Hälfte der ...
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Ausf., Perg., Eberhards Siegel ist nur unbedeutend besch., das Werners fehlt, das der Stadt am Rande besch.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum in wolfhayn a. d. 1309 in die b. Viti.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Edelknecht Joh. gen. v. Osede bekundet, dass er mit Zustimmung Tilemanns gen. v. Wehren (Werhen) und aller seiner andern Erben die Hälfte der Gerichtsbarkeit im Dorf Elriksen, sein Erbe von den Vorfahren, dem Abt Werner v. Hasungen und seinem Konvent zuewigem Eigen verkauft habe und mit seinem Schwager (sororius) Tilemann Gewähr leisten wolle.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hermann Pleban zu Waolfhagen, Arnold Ritter v. Gudenburg, Werner v. Helfenberg und Friedrich sein Sohn.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Ritter Eberh. v. Gudenburg (Godenborg) gen. Wolf und Werner v. Gudenburg und die Stadt Wolfhagen (Wolfhayn), da Johann kein eigenes besass.
Das Stadtsiegel hängen an: Ditmar Faber Ratsmeister, Joh. Haverman, Reinold Pistor, Helmung, Herm. Keseman, Walthelm, Joh. v. Ritte, Heinr. Westval, Herm. v. Waldeck (-ekke), Wipracht, Arnold v. Istha (Yste) und Heinr. v. Schützeberg (Scutteberg), Ratsleute.