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Henrick Smyth, Bürger zu Meschede, und seine Frau Else verkaufen ohne Recht auf Wiederkauf an Johan Kurthen, Richter zu Meschede, und seine Frau Catherynen ungefähr einen halben Morgen an dem Cluysberge vor Meschede. Aus diesem Land ist jetzt ein Garten gemacht worden. Da das Land ein Leben des Propstes zu Meschede ist, leisten die Verkäufer vor diesem darauf Verzicht und bitten, den Käufer damit zu belehen. Siegelankündigung des Propstes als Zeichen seiner Zustimmung.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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