Anspruch auf die aus dem Nachlaß des kinderlos verstorbenen Werner von Harff stammenden Lehen Eller, Geilenkirchen und Nörvenich. Maria Margaretha von Harff, die Mutter des Appellaten, hatte 1642 für eine Abfindung von 30000 Rtlr. zugunsten ihres Bruders Werner auf alle Ansprüche an den elterlichen Gütern verzichtet. Der Verzicht war 1668 vom Herzog von Jülich bestätigt worden. Werner von Harff zu Landskron hatte dann in seinem Testament vom Juni 1672 eine Stiftung für die Ausbildung von zwei Söhnen oder Töchtern der Familie Harff in der Form eines Familienfideikomisses über seine im Erzstift und in der Stadt Köln gelegenen Güter, Renten und Kapitalien errichtet. Exekutoren waren die beiden Regenten des Laurentianer- und Montaner - Gymnasiums. Nach dem Tod ihres Bruders focht Maria Margaretha seine testamentarische Verfügung an. Das RKG bestätigte am 17. Juli 1730 das Urteil der Vorinstanz.
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Anspruch auf die aus dem Nachlaß des kinderlos verstorbenen Werner von Harff stammenden Lehen Eller, Geilenkirchen und Nörvenich. Maria Margaretha von Harff, die Mutter des Appellaten, hatte 1642 für eine Abfindung von 30000 Rtlr. zugunsten ihres Bruders Werner auf alle Ansprüche an den elterlichen Gütern verzichtet. Der Verzicht war 1668 vom Herzog von Jülich bestätigt worden. Werner von Harff zu Landskron hatte dann in seinem Testament vom Juni 1672 eine Stiftung für die Ausbildung von zwei Söhnen oder Töchtern der Familie Harff in der Form eines Familienfideikomisses über seine im Erzstift und in der Stadt Köln gelegenen Güter, Renten und Kapitalien errichtet. Exekutoren waren die beiden Regenten des Laurentianer- und Montaner - Gymnasiums. Nach dem Tod ihres Bruders focht Maria Margaretha seine testamentarische Verfügung an. Das RKG bestätigte am 17. Juli 1730 das Urteil der Vorinstanz.
AA 0627, 2327 - H 396/1514
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1700 - 1761 (1642 - 1730)
Enthaeltvermerke: Kläger: Regenten des Laurentianer- und Montaner - Gymnasiums (bei Prozeßbeginn Peter Joseph Sierstorpff) in Köln als Inspektoren der Harff- Landskronischen Fundation, (Bekl.: Werner Friedrich von Harff zu Dreiborn als Vormund seines Vetters Johann Arnold Werner von Harff) Beklagter: Leopold von Wanghe, (Kl.: Maria Margaretha von Harff, verwitwete von Wanghe) Prokuratoren (Kl.): Lic. Konrad Franz Steinhausen 1700 - Subst.: Dr. Ludwig Ziegler - Lic. Johann Christian Wigandt [1727] 1730 - Subst.: Lic. Wilhelm Maximilian Brack Prokuratoren (Bekl.): Lic. Franz Peter Jung 1700 - Subst.: Lic. Heinrich Schriels Prozeßart: Secundae appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofgericht Düsseldorf 1672 - 2. RKG 1700 - 1761 (1642 - 1730) Beweismittel: Bd. I: RKG-Urteil vom 30. Juli 1730 (7). Testament des Werner von Harff zu Landskron „una cum codicillo“ 1672 (Q 22). Bd. II: Auszug aus der Heiratsverschreibung des Anton de Gracht von Wanghe und der Maria Margaretha von Harff 1642 (43 - 44). Verzicht der Margaretha von Harff und ihres Mannes auf alle Erbansprüche 1642 (114 - 117). Quittung über empfangene Aussteuer der Maria Margaretha von Harff 1643 (117 - 122). Lehnsbrief über Haus Eller von Herzog Philipp Wilhelm für Johann Arnold Werner von Harff zu Dreiborn 1668 (178 - 186). Beschreibung: 2 Bde., 11 cm, 543 Bl.; Bd. I: 93 Bl., lose; Q 1 - 23 außer 6, Q 13 - 15 fehlen, 1 Beilage; Bd. II: 450 Bl., gebunden; Q 6 (Vorakten). Vgl. RKG 2326 (H 395/1513), RKG 2328 (H 397/1515) und RKG 2329 (H 398/1516).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:16 MESZ