Albrecht, Markgraf und Kurfürst von Brandenburg, beurkundet, dass nach Aussage seiner Gerichtsbücher Anton Tucher im Jahre 1456 vor seinem Landgericht gegen Hanns Grunsneyder auf der Mühle zu Snigling wegen rückständiger Gilt klagte und Hanns Holltzberger als Anleiter bestellt worden ist. - Siegler: das Landgericht zu Nürnberg.