Der Abt von Lorch verkündigt eine von dem päpstlichen Legaten Kardinal Petrus an ihn gerichtete Urkunde, worin derselbe dem Stift Comburg erlaubt, die Einkünfte der Kirchen Gebsattel und Tüngental einzuziehen und solche durch Vikarien versehen zu lassen. Die Urkunde des Kardinals Petrus ist wörtliche eingerückt mit dem Datum vom 7. September (apud monasterium beate Marie theutonicorum in Juncis, VII. Idus Septembris) 1254