Zeugenverhör vor den Richtern des Mainzer Metropolitanstifts in dem Prozeß des Paderborner Domkapitels gegen Bischof Dietrich, weil dieser ohne vorhergegangenen Domkapitularischen Beschluß den vormaligen Pfarrer in Sidinghausen Heinemann von Büren zum Domherrn, dessen Bruder Bertold aber, welcher früher Paderborner Domherr war, zum Pfarrer in Sidinghausen ernannt habe.