Bruder Georgius Muffel, Provinzial, und Johannes Reutter, Andreas Kolb, Blasius Erler, Johannes Frosch, Prioren der Konvente zu Linz, Straubing, Rottenburg und Augsburg und Definitores des oberdeutschen Provinzialkapitels bestätigen den Vertrag der Urkunde von 1517 Januar 31 betr. den Heidelberger Vertrag.
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {B 189 III U 67 a}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 189 III Heilbronn, Reichsstadt: Klöster und Klosterhöfe
Heilbronn, Reichsstadt: Klöster und Klosterhöfe >> II. Karmeliterkloster >> Urkunden >> Durch Vermittlung des Dr. Johann Chrener, Prediger zu Heilbronn, willigen Bürgermeister und Rat daselbst auf Bitten des Priors Heinrich Seytzenweyler und des Konvents ein, dass der Heidelberger Vertrag in dem folgenden Punkte abgeändert und die Vermögensverwaltung fernerhin dem Kloster selbst überlassen werde, dass jedoch seine Pflegerschaft bei dem Heilbronner Rat Rechnung abzulegen hat.
1517 Februar 7 (septima die mensis Februarii)
Urkunden
Ausstellungsort: in conventu Nurnbergensi
Siegler: Georgius Muffel, Provinzial; Provinzialkapitel des Karmeliterordens
Überlieferungsart: Transfix
Siegelbeschreibung: 2 Sg., anh.
Siegler: Georgius Muffel, Provinzial; Provinzialkapitel des Karmeliterordens
Überlieferungsart: Transfix
Siegelbeschreibung: 2 Sg., anh.
Durch Vermittlung des Dr. Johann Chrener, Prediger zu Heilbronn, willigen Bürgermeister und Rat daselbst auf Bitten des Priors Heinrich Seytzenweyler und des Konvents ein, dass der Heidelberger Vertrag in dem folgenden Punkte abgeändert und die Vermögensverwaltung fernerhin dem Kloster selbst überlassen werde, dass jedoch seine Pflegerschaft bei dem Heilbronner Rat Rechnung abzulegen hat.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:36 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 (Tektonik)
- Reichsstädte (Tektonik)
- Heilbronn, Reichsstadt: Klöster und Klosterhöfe (Bestand)
- II. Karmeliterkloster (Gliederung)
- Urkunden (Gliederung)
- Durch Vermittlung des Dr. Johann Chrener, Prediger zu Heilbronn, willigen Bürgermeister und Rat daselbst auf Bitten des Priors Heinrich Seytzenweyler und des Konvents ein, dass der Heidelberger Vertrag in dem folgenden Punkte abgeändert und die Vermögensverwaltung fernerhin dem Kloster selbst überlassen werde, dass jedoch seine Pflegerschaft bei dem Heilbronner Rat Rechnung abzulegen hat. (Archivale)