Jost, Markgraf von Mähren und Brandenburg, entlässt Bürgermeister und Rat der Stadt Fürstenberg aus der ihm geleisteten Huldigung, verweist sie an Abt und Konvent des Klosters Neuzelle und untersagt ihnen, deshalb bei ihm vorstellig zu werden, widrigenfalls er dem Abt das Pfändungsrecht zugesteht. "Geben zu Prag nach Christs geburt vierzehenhundert jar und darnach in dem sechsten jare, des dinstags nach des heiligen crewz tag invencionis."