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Untersuchung wegen der Entleibung des Kompturs Melchior Droste, die im Jahr 1588 auf dem Aegidiikirchhof erfolgt ist.
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Darin: 2 Notariatsinstrumente (Pgt.) des Notars Henrich Grevingk vom 12. März und vom 24. März 1590 betr. die Bestrafung der beiden Domherren Bernhard von Oer und Johann von Westerholt, die 1588 den Komtur Melchior Droste zu Brackelesch ermordet hatten. Im ersten Instrument legt der Rat (Bürgermeister Dr. Heinrich Vendt und Dr. Hermann Heerde) durch den Syndikus Lic. Meinhardt Deithart öffentlich Protest gegen das Urteil ein und kündigt eine Eventualappellation an. Im zweiten Instrument erfolgt der förmliche Protest gegen die mitgeteilte Sentenz vor versammeltem Rat. Den Standpunkt der Beschuldigten legt der Notar Hermann Schmidt dar, der Protest der Stadt wird durch Stadtsekretär M. Johann Pagenstecher verlesen unter Bezugnahme auf den Auslieferungsvertrag, der zwischen fürstlicher Obrigkeit, dem Domkapitel und der Stadt geschlossen wurde. Zeugen Notar Peter Werningk und Christoffer Hesse. Beide Stücke werden im Prozess als Nr. 14 und 15 vorgelegt (Rückvermerk), auf das Gutachten der Universität Freiburg, das auf Aufhebung der Haft lautete, wird Bezug genommen.
Enthält: Untersuchung wegen der Entleibung des Kompturs Melchior Droste, die am 20.3.1588 auf dem Aegidiikirchhof durch die Domherren Bernd von Oer und Johan Westerholt erfolgt ist. Am 21. März nehmen der Stadtrichter, der Richtherr Didrich Münsterman und der Ratsherr Bernhard Huge, letzterer in Vertretung des Richtherrn Lic. Lambert Holthaus die Besichtigung der Leiche des Droste in dessen Haus an der Lütkenstegge vor; hinzugezogen werden die Barbierer Johan Cuester und Didrich Schaffhuesen. Alsdann werden folgende Zeugen vernommen: 1. Johan Bonse aus Senden, der Lichtträger des Droste; 2. Johan Droste, 19 J. alt, Sohn des Droste; 3. Diener Wennemar Willinck aus Nienborg; 4. Diener Hans Bellenkamp aus Ottmarsbocholt; 5. Herman Fuestinck zum Aegidiikirchhof; 6. Bäcker Berndt Evertz auf der Aegidiistraße; 7. Johan Richter, Unterküster an Aegidii; 8. Pelzer Johan Cortebusch; 9. Sattelmacher Johan Glute. Ferner wird durch die Ratsherren Diderich Münsterman und Jakob Stöve der Bruder des Getöteten, der Vizedominus Jobst Droste in seiner Wohnung befragt. Dieselben Ratsherren berichten über den Fall dem Domdechanten, der die Sache dem gesamten Domkapitel vortragen will. Am 24. März erscheinen Johan und Luike Droste, Brüder des getöteten Komturs, mit dessen 2 Söhnen und 3 Töchtern vor den Bürgermeistern und verlangen, dass den Tätern kein Geleit gewährt würde. Am 2. April, 5 Uhr morgens, begeben sich der Kramer Henrich Korler und der Richtherr Didrich Münsterman mit dem Stadtsekretär Johan Pagenstecher, dem Notar Bernard Timmerscheidt, den beiden Weldemeistern, ausreitenden Dienern, dem Weinschenk, Wegemeister und Büchsenmeister an das Michaelistor. Der Fiskal Herr Franz Lethmate übergibt ihnen die beiden Täter. Diese werden über den Markt, dann entlang dem Lambertikirchhof, durch die Stiege entlang Plönies Haus, an Bolands Haus vorbei, über den alten Steinweg zum Mauritztor gebracht. Hier gab der Stadtsekretär namens des Rats die feierliche Erklärung ab, dass nur in diesem Falle (gemäß Vereinbarung mit den Statthaltern) von dem alten Recht, die Täter auf dem Mauritztor gefangen zu setzen, kein Gebrauch gemacht werden solle. Die Täter werden alsdann über die Brücke des Mauritztores geführt und dem Albert Lelefelt, dem Sekretär der Statthalter, übergeben, der sie in einem geschlossenen Wagen fortbringt.
Archivale
Verweis: Vgl. Nr. 116
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.