Entwurf eines Vertrages zwischen dem Domkapitel Würzburg als Kollator der Pfarrei Dettelbach und dem Bürgermeister und Rat dortselbst, betrifft die zeitweilige Überlassung (20 Jahre) der Nutzungen und Gefälle der Pfarrei und Kaplanei (Benefizium) zu D. an den Rat gegen Entrichtung gewisser Reichnisse an die genannten Pfründeinhaber, dann die laut Unterhalt des Pfarrhofes durch den Rat auf ewige Zeiten; Verzeichnis über die Einnahmen und Ausgaben des Spitals zu Dettelbach wegen der Übernahme der vorbezeichneten Pfründen