Laux Vogelmayer aus Balzholz [G. Beuren], wegen ungebührlichen Benehmens - er hatte sich im Gasthaus des Peter Gauger zu Neuffen, unangesehen seiner vorherigen Begnadigung, ganz ungebührlich verhalten und war darauf vor die Häuser seiner Mitbürger zu Balzholz gelaufen und hatte sie herausgefordert - von dem vornehmen Johann Hetzer, Vogt zu Neuffen, im Namen des Herzogs vor dem Stadtgericht peinlich beklagt und dazu verurteilt, 14 Tage im Turm auf dem Boden bei Wasser und Brot zu liegen, keine Wehr mehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen, sein Leben lang keine offene Zeche zu besuchen und an den Vogt eine Geldstrafe von 10 fl zu zahlen, nimmt dieses Urteil an und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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