Hans Schifflin bekundet, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz ihn wegen Schulden ob seiner Rechnung als Keller zu Möckmühl vorgenommen und zur Rückzahlung verpflichtet hat. Nachdem Hans lange Zeit "gelegen" hat und weder Bürgschaft noch Zahlung versehen konnte, ist die Frist auf Bittgesuche hin bis Johannistag im Mittsommer [24.06.] vertagt worden. Hans Schifflin hat dagegen dem Heinrich von Helmstatt, pfalzgräflicher Amtmann zu Weinsberg, einen gestabten Eid geschworen, dass er derweil mit höchstem Fleiß arbeiten will, um die Schuld gegenüber dem Fürsten in mittlerer Zeit begleichen zu können. Kann Hans diese nicht bar bezahlen, will er Bürgen stellen, die die Bezahlung versichern. Vermag Hans dies wiederum nicht, will er sich zum Johannistag in das Schloß Möckmühl stellen und den Entscheid des Pfalzgrafen oder seiner Amtleute erwarten. Er kündigt den Rechtsverzicht gegen diese Verschreibung und sein Siegel an. Hans Reinhard (Reynhart), Schultheiß zu Möckmühl, und die Bürgermeister kündigen auf Bitten des Ausstellers das Stadtsiegel an.