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Kaiser Leopold I. bestätigt und erneuert das der Stadt Nürnberg von Kaiser Sigmund am 28. Februar 1434 erteilte Privileg (SS/D Nr. 29), die Befreiung ihrer Bürger und Kaufleute von der Nötigung, wider ihren Willen Geleit zu nehmen oder mit Zöllen und Mauten belegte Straßen zu fahren, betreffend.

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Staatsarchiv Nürnberg
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