Nikolaus von Wachenheim, Rektor der Universität Heidelberg, erlässt mit Zustimmung des Kurfürsten Friedrich I. von der Pfalz und des Bischofs Reinhard I. von Worms, unter Bezugnahme auf die unter den Pfalzgrafen Ludwig III., Ludwig IV. und dessen Vormund Otto I. von Pfalz-Mosbach erlassenen Stiftungen und Mandate, eine Ordnung über die Benutzung der im Heiliggeiststift zu Heidelberg aufbewahrten Bibliothek. Bestimmungen betreffen u. a. die Verwahrung der Bücher, den Zugang von Universitätsangehörigen und Dritten, die Aufteilung und Bindung von Büchern, die Bestallung von Provisoren zur Aufsicht und die Versehung von Universitätsangehörigen mit Schlüsseln.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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