1. August (Augustus), Administrator des Erzstiftes Magdeburg, Herzog zu Sachsen, erteilt seinem Kammersekretär Georg Wildvogel und Herrn Hans (Hanß) Heinrich Gau (Gaw), Handelsmann zu Pirna (Pyrna), das Privileg, den Flußverlauf der Saale so zu richten, dass man von der Elbe bis nach Giebichenstein mit größeren Schiffen fahren kann. Wegen des großen Nutzens wird Wildvogel und Gau und deren Erben auf deren Wunsch das Privileg erteilt, die Schiffahrt auf der Saale, soweit sie sich auf erzstiftisches Gebiet erstreckt, für 10 Jahre zu nutzen. Sie dürfen Getreide und andere Waren mit Schiffen befördern und billige Fracht fortschaffen. Jedoch darf den an der Saale liegenden Dämmen, Werdern und Mühlen kein Schaden entstehen, auch müssen allerorts die gewöhnlichen Zölle und Geleite in das Erzstift Magdeburg entrichtet werden. 2. Domdechant, Senior und Kapitelgemeinde der Erzbischöflichen Kirche zu Magdeburg geben Konsens und Bewilligung zu o. g. Privileg.

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Sächsisches Staatsarchiv
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