Heinrich Vaß aus Crailsheim (Craulßhain), zu Schorndorf gef., weil er wider sein Gelübde, die beiden Prälaten von Murrhardt und Lorch, mit denen er im Streit gelegen, vor Statthalter und Regenten in Stuttgart bei ihren Rechten bleiben zu lassen, nach Stuttgart um ein Geleit geschrieben und dadurch den Anschein erweckt hatte, als wolle er mit den Prälaten neue Streitigkeiten beginnen, jedoch auf die Fürsprache seiner Freunde wieder freigelassen, schwört U., in der er die beiden Prälaten einschließt, und verspricht unter Eid, Atzungs- und Gefängniskosten selbst zu bezahlen. Er stellte ferner 2 Bürgen, die sich eidesstattlich verpflichten, im Falle einer Übertretung dieser U. auf Mahnung der württembergischen Amtleute oder ihrer Gewährleute sich dort zu stellen, wohin sie beordert würden, und die Bestrafung anstelle des Vaß zu erleiden, bei dieser selbst wieder festgenommen sein würde. Bürgen: Michel Bawmann aus Schwäbisch Hall und Wilhelm Prand aus Hiltpoltstein bei Nürnberg [Kr. Forchheim].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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