Prior und Konvent des Klosters Groß-Frankenthal (Franckendale) des regulierten Ordens der Augustiner im Wormser Bistum bekunden, dass sie aufgrund schwerer Verschuldung die Klostergüter in der Gemarkung zu Wallstadt und Umgebung sowie in den Gemarkungen zu Schriesheim und Roxheim an die Präsenz des Heiliggeiststifts zu Heidelberg um erhaltene 600 Gulden verkauft haben. Der Verkauf geschieht mit Bewilligung Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz als Landesfürst und Schirmherr des Klosters sowie Bischof Reinhards I. von Worms als ihr Oberster in geistlichen Angelegenheiten. Mit der Kaufsumme hat das Kloster Frankenthal zahlreiche ausstehende Pfenniggülten ausgelöst. Die überantworteten Güter sind freie, ledige Eigengüter ohne Beschwerungen, wobei die Käufer für eventuell darauf liegende Zinsen schadlos gesprochen werden. Es folgt eine umfangreiche Beschreibung der Güter mit ihren Anrainern, darunter u. a. die Schwende von Weinheim, die Forstmeister von Weinheim [=Forstmeister von Gelnhausen], die Herren von Wolfskehlen, die Gotteshäuser zu Ladenburg und Wallstadt, "das riet gein der Spielburg", Erpho von Lustadt, Hermann von Rietburg (Riepperg), St. Andreasstift zu Worms, Spital und Liebfrauenstift zu Worms, Kloster Maria Himmelskron zu Hochheim sowie Kloster Schönau. Die Aussteller, Kurfürst Friedrich und Bischof Reinhard kündigen ihre Siegel an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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