Graf Eberhard von Tübingen (Tüwingen) freit mit Einwilligung seiner Gemahlin Adelheid die Güter zu Weilheim (Wilan), welche der Witwe des Konrad Petersen von Weil im Schönbuch (Wil) und ihren Kindern Rögger, Johann und Anna von ihrem Gatten beziehungsweise Vater erblich zugefallen, von allen Ansprüchen, die er oder seine Erben (als Lehensherren) daran machen könnten.