Bürgermeister und Rat der Stadt Lemgo beurkunden die Entgegennahme einer Stiftung aus dem Nachlass des Stadtsekretärs Diederich Amelunck, der bei der Stadt Osnabrück ein Kapital von 500 rh. Gfl. zu 5% angelegt hatte. Nach Übereinkunft mit den Testamentsvollstreckern Ameluncks, - Johan Bremer, Pater im Schwesternhaus zu Detmold, "Mester" Hermann Kleinsorge, Johann Sprick, Johan Meyer, - werden an die Stiftung folgende Bedingungen geknüpft. 1.) Die jährliche Rente aus dem obigen Kapital fällt zunächst an sel. Mester Herman Ameluncks Sohn Theodericus als Leibrente zur Förderung seines Studiums und seiner sonstigen Bedürfnisse. 2.) Die Verteilung des Stipendiums soll nach dem Tode des Theodericus Amelunck mit Genehmigung der oben benannten Treuhänder erfolgen; falls von ihnen keiner mehr lebt, treten an ihre Stelle die zwei ältesten Personen aus dem Gechlecht des Diederich Amelunck, die in Lemgo ansässig sein müssen. Und zwar soll ein männlicher Nachkomme aus Diederichs Geschlecht oder auch ein Sohn seiner Tochter, Ilse Hageman, sofern er in Lemgo geboren und zwölf Jahre alt ist, auf Antrag sechs Jahre lang jährlich 10 Gfl. für sein geistliches Studium erhalten. Wenn er jedoch seinem Studium nicht ordentlich oder fleißig obliegt, wird ein anderer Stipendiat an seine Stelle gesetzt. Unter mehreren Antragstellern ist der Würdigste zu erwählen. 3.) Befindet sich unter Ameluncks Nachkommenschaft kein Erbe, der Kleriker werden möchte oder alt genug für das Stipendium ist, so sollen die 10 Gfl. an einen frommen Bürgersohn gegeben werden, der gerne studieren möchte, dessen Eltern aber unvermögend sind. Vermögende Bürgerssöhne sollen auf keinen Fall vorgezogen werden, damit der Armut zum Preise des Allmächtigen gedient werde!. 4.) Weitere 8 Gfl. sollen einem in Lemgo geborenen Mädchen aus der Familie Amelunck auf Antrag der Aussteuer gegeben werden. Ist ein solches Mädchen nicht vorhanden, dann sollen 5 Gfl. von dem Betrage einer anderen Bürgertochter guten "Gezüchtes" für ihre Aussteuer zufallen und 3 Gfl. gleichmäßig unter den Leuten in den drei Heiligengeist-Häusern für die Feuerung verteilt werden. 5.) Die noch verbleibenden 2 Gfl. sollen dem Rate als Weingeld zukommen zu einer jährlichen "collation", damit die Stiftung - Gott zur Ehre und de armen Bürgern zur Tröstung - desto fleißiger eingehalten werden möge. 6.) Schließlich verpflichtet sich der Rat, das Kapital sobald es abgelöst wird, mit Genehmigung oben genannter Treuhänder oder deren Nachfolger aus dem Geschlechte Ameluncks unverzüglich neu verzinslich anzulegen. Von dieser Urkunde sind zwei Ausfertigungen vom Rat und den Testamentsvollstreckern besiegelt worden. Datum nha Christi unses salichmekers minschliche gebort als men schreiff XVc darnha im twe unde vertigsten iare am dage conceptionis beate Marie virginis. Dat. 1542, am Tage Conceptionis Marie Virg.

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