Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind die Erben des verstorbenen Rotgerbers Matthias Mayer, ihres Mitbürgers, erschienen. Es handelt sich dabei um dessen Witwe Katharina geborene Beyer und deren verordnete Pfleger Johann Jakob Groß, Stadtseiler, und Georg Glaser, Bürstenbinder, sowie um die Pfleger der noch ledigen Geschwister Johann Georg und Barbara Mayer, den Ziegelschreiber Johann Jakob Hutzensieder und den Garnsieder Johann Trommenweiler, beide Bürger in Ulm. Sie haben vorgebracht, dass ihnen bzw. ihren Pfleglingen zwei geerbte Häuser und Hofstätten in Ulm Im Loch [Lit. B Nr. 56 = Gerbergasse 12] gehören, nämlich das Vorderhaus und eine Lohgrube zwischen dem Stadel des Lochmüllers Anton Müller und dem Haus des Metzgers Peter Röbelen und das Hinterhaus gegenüber zwischen dem Rotgerber Johann Mayer und dem Weißgerber Jakob Haltmeyer. Zu ihrem besseren Nutzen haben sie diese ihrem Miterben, dem Rotgerber Johann Martin Mayer, verkauft. Die beiden Häuser sind der Kargischen Stiftung zinspflichtig und außerdem als Pfand für verschiedene Darlehen eingetragen. Der Käufer hat die Rückzahlung der Darlehen in Höhe von insgesamt 590 Gulden übernommen und ihnen außerdem noch 160 Gulden bezahlt. Er hat sie dann um die Beurkundung des Kaufes gebeten. Dazu sind sie aber nicht in der Lage, da die beiden Geschwister Mayer noch minderjährig sind. Daher bitten sie den Rat um Anweisungen. Der Rat erklärt nach Untersuchung der Angelegenheit, dass der Verkauf gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts zum Marktwert der Häuser erfolgt ist und der Erlös zum Nutzen der Pfleglinge verwendet wurde. Daher kann er dem Käufer unter dem Stadtgerichtssiegel beurkundet werden und erlangt dann Rechtskraft.