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Friedberg, Burg: Zu wissen, daß in der Sache zwischen Burggraf, Baumeister und Burgmannen der Burg Friedberg auf der einen und Bürgermeister, Rat und Bürgern der Stadt Friedberg auf der anderen Seite [vgl. Nr. 696-701] heute [Datum der Urkunde] von Kaiser Siegmund, Erzbischof Günther von Magdeburg (Meydeberg), Markgraf Friedrich zu Brandenburg, den Herzögen Johann und Wilhelm von Bayern, Reichserbmarschall Haubt v. Pappenheim, Ritter Friedrich vom Stein und etlichen Freunden des Rats von Frankfurt vereinbart wurde, daß die Parteien in der Zeit bis St. Nikolaustag [Dez. 6] am Montag vor St. Martinstag [Nov. 8] nach Frankfurt zu einem gütlichen Tag kommen sollen; sie sollen bereits am Vorabend dort sein und am Dienstag mit der Verhandlung beginnen. Kann eine Parteien nicht kommen, soll sie das der anderen rechtzeitig bekanntgeben; sie sollen dann an St. Nikolaustag oder innerhalb von acht Tagen danach ihre Freunde nach Frankfurt schicken vor die Sendboten des Kaisers. Wenn dies auch nicht geschehen kann, sollen beide Parteien am nächsten Reichstag (gemeinen tag), der an Ostern [1435] in Frankfurt abgehalten wird, vor den Kaiser kommen.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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